Wie Niedersachsen Kindern mit Behinderung Freizeit und Kultur ermöglicht

Wie Niedersachsen Kindern mit Behinderung Freizeit und Kultur ermöglicht
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Niedersachsen haben das Recht, an Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten teilzuhaben. Eingliederungshilfe kann die Finanzierung solcher Aktivitäten unterstützen – zuständig ist je nach Art der Behinderung und individuellen Bedingungen der jeweilige Träger. Der SoVD Niedersachsen ist an elf Standorten vertreten und berät zu Themen rund um Behinderung, darunter auch zur Eingliederungshilfe. Die Organisation rät, sich frühzeitig an ihre Fachleute zu wenden, um Unterstützung beim Antragsverfahren zu erhalten. In Braunschweig ist etwa das Jugendamt der Stadt für die Bewilligung von Eingliederungshilfe zuständig. Diese umfasst finanzielle Leistungen, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen können. Auch begleitende Hilfen wie Betreuungspersonen oder Fahrtkosten können übernommen werden. Eltern können die Eingliederungshilfe beim zuständigen Träger beantragen – das kann je nach Einzelfall der Sozialhilfeträger oder der Träger der Kinder- und Jugendhilfe sein. Ziel der Eingliederungshilfe in Niedersachsen ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an Freizeit, Sport und Kultur zu gewährleisten. Der SoVD Niedersachsen und die örtlichen Jugendämter stehen Familien mit Beratung und Begleitung während des gesamten Antragsprozesses zur Seite.

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