Wietzendorf wird zur Wahlkreis-Insel – Heidekreis reformiert Grenzen vor 2026

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Eine Stadtansicht mit Gebäuden, Bäumen, Pfählen, Straßen, Fahrzeugen und einem Himmel.

Wietzendorf wird zur Wahlkreis-Insel – Heidekreis reformiert Grenzen vor 2026

**Kreistagswahl: Wietzendorf wird zur Insel

**Anpassung der Wahlkreisgrenzen nach Fusion von Walsrode und Bomlitz – Kreistag entscheidet morgen

  1. Dezember 2025, 08:58 Uhr

Im Landkreis Heidekreis stehen vor den Kommunalwahlen 2026 weitreichende Änderungen an. Vier neue Wahlkreise sollen die bisherigen sechs ersetzen – eine Folge der Gemeindefusion von 2020 und des Strebens nach gerechterer Vertretung. Die Neugliederung zielt darauf ab, die Einwohnerzahl der Wahlkreise auszugleichen, wobei die zulässigen Abweichungen eingehalten werden müssen.

Die Neuaufteilung wurde notwendig, nachdem Walsrode und Bomlitz 2020 fusionierten. Walsrode mit rund 31.000 Einwohnern darf nach dem niedersächsischen Wahlrecht nicht aufgeteilt werden, weshalb die Planer stattdessen die umliegenden Gebiete anpassen mussten.

Eine der vorgeschlagenen Änderungen ist eine "Insel-Lösung" im Norden: Wietzendorf soll künftig gemeinsam mit Schneverdingen, Bispingen und Neuenkirchen einen Wahlkreis bilden – obwohl die Gemeinde mit keiner dieser Kommunen eine gemeinsame Grenze hat. Ein weiterer nördlicher Wahlkreis umfasst Soltau zusammen mit Neuenkirchen, Bispingen und Müden (Örtze). Gleichzeitig bilden Munster und Soltau einen eigenständigen neuen Wahlkreis.

Im Süden entsteht ein zusammenhängender Wahlkreis, der Bad Fallingbostel, drei Samtgemeinden und ein gemeindefreies Gebiet umfasst. Die vier Wahlkreise werden jeweils eine Einwohnerzahl von etwa 35.000 haben, mit leichten Schwankungen: Wahlkreis 1 weicht um -0,86 % ab, Wahlkreis 2 um +6,39 %, Wahlkreis 3 um +6,75 % und Wahlkreis 4 um -12,28 %. Alle Werte liegen innerhalb des zulässigen Spielraums von 15 %.

Die Gesamtbevölkerung des Landkreises Heidekreis betrug zum 30. Juni 2025 141.436 Einwohner. Die Änderungen sollen eine fairere Vertretung gewährleisten und gleichzeitig praktikable Verwaltungsgrenzen erhalten.

Die neuen Wahlkreise treten zur Kreistagswahl 2026 in Kraft. Jeder Bereich wird dann in etwa die gleiche Anzahl an Wählern umfassen, wobei die Abweichungen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen bleiben. Die Anpassungen folgen der Fusion von 2020 und zielen darauf ab, die lokale Verwaltung effizienter zu gestalten.