Zoll beschlagnahmt €6.240 Tabakersatz auf der A30

Zoll beschlagnahmt €6.240 Tabakersatz auf der A30
Zollamt Osnabrück beschlagnahmt 24 Liter Tabakersatzprodukte auf der A30 – Verdacht auf Steuerhinterziehung in Höhe von 6.240 Euro Auf der Autobahn A30 haben Beamte des Zollamts Osnabrück 24 Liter Tabakersatzprodukte sichergestellt, was zu einem Verdacht auf Steuerhinterziehung im Wert von 6.240 Euro führt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Am 21. Oktober 2025 entdeckten Zollbeamte die illegale Ladung bei einer Fahrzeugkontrolle. Der Fahrer transportierte die Tabakersatzprodukte von Amsterdam nach Schweden, ohne sie für den Transit durch Deutschland zu deklarieren. Die beschlagnahmte Menge entspricht 240 Einzelhandelsverpackungen und liegt damit weit über der in Deutschland erlaubten Höchstmenge für den persönlichen Bedarf von einem Liter beziehungsweise zehn Packungen. Die Behörden gehen von einem gewerblichen Handel aus, wodurch seit dem 1. Juli 2022 – als nikotinhaltige Substanzen der Tabaksteuer unterstellt wurden – ein Steuerausfall von 6.240 Euro entstand. Der Fall wurde zur weiteren Untersuchung an das Zollamt Bremen übergeben. Die Beschlagnahmung unterstreicht die Wachsamkeit des deutschen Zolls bei der Durchsetzung der Tabaksteuerbestimmungen. Sollte sich der Verdacht der Steuerhinterziehung bestätigen, drohen dem Fahrer erhebliche Strafen. Die Ermittlungen dauern an.

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