Bundespolizei nimmt zwei Männer mit Haftbefehlen und Drogenfunden fest

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Bundespolizei nimmt zwei Männer mit Haftbefehlen und Drogenfunden fest

Bundespolizei nimmt zwei Männer bei getrennten Vorfällen fest

Am Sonntagabend hat die Bundespolizei zwei Männer in separaten Einsätzen festgenommen. Einer wurde am Osnabrücker Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen, der andere an der deutsch-niederländischen Grenze in Schöninghsdorf kontrolliert und festgesetzt. Beide Festnahmen erfolgten aufgrund bestehender Haftbefehle – dabei kamen weitere Straftaten ans Licht.

Am Osnabrücker Bahnhof nahmen Beamte einen 37-jährigen Mann aufgrund eines Haftbefehls fest. Dieser war von der Staatsanwaltschaft wegen unbezahlter Geldstrafen im Zusammenhang mit Schwarzfahren ausgestellt worden. Der Mann war zu einer mehr als einmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, hatte jedoch eine Ausgleichszahlung von 700 Euro nicht geleistet, um die Haft zu vermeiden. Bei der Festnahme fanden die Polizisten eine geringe Menge Betäubungsmittel in seinem Besitz.

Der 37-Jährige wurde nach der polizeilichen Bearbeitung in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Unterdessen nahm die Bundespolizei in Schöninghsdorf einen 49-jährigen polnischen Staatsbürger fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Führerschein vor – ein Vergehen, das mit einer einmonatigen Haftstrafe geahndet wird, nachdem er eine Geldstrafe von 900 Euro nicht beglichen hatte. Zudem wurde er in Verbindung mit sechs weiteren Ermittlungsverfahren gesucht. Bei seiner Festnahme entdeckten die Beamten ein Einhandmesser sowie eine kleine Menge Marihuana bei ihm, woraufhin zwei zusätzliche Strafverfahren eingeleitet wurden. Beide Männer wurden nach den üblichen Polizeirichtlinien in Gewahrsam genommen.

Die Festnahmen unterstreichen die fortlaufenden Bemühungen der Behörden, bestehende Haftbefehle durchzusetzen und damit zusammenhängende Straftaten aufzudecken. Der 37-Jährige muss nun seine Haftstrafe wegen Schwarzfahrens antreten, während dem 49-jährigen Polen wegen Fahrens ohne Führerschein, Waffenbesitzes und Drogendelikten der Prozess gemacht wird. Beide Fälle werden nun durch die Justiz weiterverfolgt.