Landkreis Lüneburg wehrt sich gegen Kürzungen der EU-LEADER-Millionen für ländliche Projekte

Landkreis Lüneburg wehrt sich gegen Kürzungen der EU-LEADER-Millionen für ländliche Projekte
Landkreis Lüneburg kämpft um Erhalt des EU-LEADER-Förderprogramms
Angesichts geplanter Kürzungen setzt sich der Landkreis Lüneburg für den Erhalt des EU-Förderprogramms LEADER ein. Der Kreistag warnt, dass die vorgeschlagenen Änderungen wichtige Projekte im Klimaschutz, Tourismus und der ländlichen Entwicklung gefährden könnten. Seit 2023 wurden über das Programm bereits rund 2,5 Millionen Euro in lokale Initiativen investiert.
Das LEADER-Programm hat in der Region bereits zahlreiche Schlüsselprojekte unterstützt: In Wendisch Evern wurde das Dorfgemeinschaftshaus saniert, in Stapel die Dorfgaststätte modernisiert, und Amelinghausen erhielt ein neu gestaltetes Touristeninformationsbüro. Diese Investitionen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Stärkung der ländlichen Infrastruktur und der Bürgerbeteiligung.
Die Kreisverwaltung, darunter Inga Masemann, betont die Dringlichkeit, die LEADER-Förderung in ihrer bisherigen Form zu erhalten. Aktuelle EU-Vorschläge sehen vor, die Förderfähigkeit auf Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu beschränken, die Förderquote von 80 auf 50 Prozent zu senken und feste Budgetzuweisungen zu streichen. Solche Änderungen würden laufende Projekte gefährden und die Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger deutlich verringern.
Bis zum Ende der Förderperiode 2027 sollen in der Region insgesamt Investitionen in Höhe von rund 5 Millionen Euro fließen. Doch der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus des Kreistags hat bereits zu Handeln aufgerufen und eine Resolution zum Erhalt des Programms empfohlen. Ohne Gegenwehr drohen viele geplante Vorhaben gestrichen oder verzögert zu werden.
Ziel der Bemühungen des Landkreises ist es, langfristig eine gerechte Förderung für ländliche Räume zu sichern. Bei Erfolg kann LEADER weiterhin bürgernahen Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Denkmalschutz und Dorferneuerung ermöglichen. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob künftige Initiativen wie geplant umgesetzt werden können.

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