Neue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für "Engelskinder"
Admin UserNeue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für "Engelskinder"
Am 29. April 2026 soll der Stadtrat über eine überarbeitete Friedhofssatzung abstimmen. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, Gebühren anzupassen, neue Bestattungsmöglichkeiten einzuführen und ein transparenteres Finanzierungssystem für die städtischen Friedhöfe zu schaffen. Die Behörden erwarten durch die Neuregelungen jährliche Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro, während bestimmte Zuschüsse erhalten bleiben.
Laut den neuen Bestimmungen sinken einige Nutzungsgebühren für Einrichtungen aufgrund aktualisierter Berechnungsmethoden. Allerdings steigt die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent. Auch die Grabgebühren werden angehoben, wobei die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt.
Die Anpassungen berücksichtigen die Inflation und streben eine vollständige Kostendeckung der Verwaltungs- und Bestattungskosten an. Gleichzeitig dürfen in Urnenwahlgräbern künftig zwei Urnen beigesetzt werden, und individuelle Grabmale werden zugelassen. Zudem entsteht ein eigener Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben –, ohne dass für die Familien zusätzliche Kosten anfallen.
Ziel ist es, die Friedhofsfanzierung langfristig transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Zwar steigen einige Kosten, doch die Änderungen sollen eine Balance zwischen Bezahlbarkeit und finanzieller Verantwortung herstellen.
Falls die neue Satzung verabschiedet wird, bringt sie sowohl Gebührenanpassungen als auch erweiterte Bestattungsoptionen mit sich. Die Stadt erwartet, dass die Neuregelungen die finanzielle Stabilität verbessern, während die Unterstützung für trauernde Familien erhalten bleibt. Die Abstimmung am 29. April 2026 wird entscheiden, ob die Vorschläge umgesetzt werden.






