Neue Vertragsregeln für medizinische Hilfsmittel sorgen für Kritik bei Apotheken
Admin UserNeue Vertragsregeln für medizinische Hilfsmittel sorgen für Kritik bei Apotheken
Neue Regeln für Verträge zur Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln in Kraft getreten
Am 1. März 2023 traten neue Vorschriften für die Vergabe von Verträgen über medizinische Hilfsmittel in Kraft, die Apotheken betreffen, die mit den Krankenkassen Knappschaft und LKK zusammenarbeiten. Die Änderungen führen eine zentrale Unterscheidung zwischen "apothekenüblichen" und "nicht-apothekenüblichen" Hilfsmitteln ein und passen die Anforderungen an die Vorqualifizierung (PQ) für Lieferanten an.
Die Stelle für Vorqualifizierung (AfPQ) hat die Aktualisierungen inzwischen in einer E-Mail an die Apotheken präzisiert, doch einige Inhaber zeigen sich weiterhin verärgert über das Verfahren.
Laut den überarbeiteten Bestimmungen benötigen apothekenübliche Hilfsmittel – aufgelistet in Anhang 1A – künftig weder eine PQ noch eine formelle Vertragsregistrierung. Nicht-apothekenübliche Hilfsmittel aus den Kategorien 1B bis 1L erfordern hingegen weiterhin sowohl eine Vorqualifizierung als auch eine aktive Anmeldung über das Online-Vertragsportal.
Die AfPQ betonte, dass die Vorqualifizierung für zahlreiche Produkte weiterhin verpflichtend bleibt, darunter Absauggeräte, Badehilfen, Verbandsmaterialien und Therapieknetmasse (Kategorie 32A). Die Behörde warnte zudem, dass die Abrechnung von Hilfsmitteln ohne gültige PQ zu finanziellen Rückforderungen und dem Entzug der Lieferrechte führen könne.
Um Apotheken zu unterstützen, wirbt die AfPQ für ihre eigenen Dienstleistungen als schnelle und kostengünstige Lösung zur Erlangung der PQ. Ein Apothekeninhaber aus Niedersachsen kritisierte jedoch die früheren Ineffizienzen der Behörde sowie deren aggressive Marketingmethoden – insbesondere unaufgeforderte Werbe-E-Mails.
Unklar bleibt, inwieweit die Änderungen auch andere Krankenkassen neben Knappschaft und LKK betreffen. Bisher liegen keine weiteren Details vor, welche zusätzlichen Schritte Apotheken bei anderen Kostenträgern einhalten müssen.
Die aktualisierten Regeln teilen medizinische Hilfsmittel nun in zwei Gruppen ein und vereinfachen zwar die Anforderungen für einige Produkte, behalten aber strenge PQ-Prüfungen für andere bei. Apotheken müssen die Einhaltung sicherstellen, um Sanktionen zu vermeiden. Dennoch bestehen Bedenken hinsichtlich des Übergangsmanagements der AfPQ und ihrer Kommunikationsstrategie.






