1.000 Euro Verlust: Wie ein E-Rezept-Fehler eine Apotheke in Osterwieck trifft

1.000 Euro Verlust: Wie ein E-Rezept-Fehler eine Apotheke in Osterwieck trifft
Preislücke im deutschen E-Rezept-System: Apotheker aus Osterwieck verliert 1.000 Euro
Ein Schlupf in den Preisregelungen des deutschen E-Rezept-Systems hat einen Apotheker in Osterwieck um 1.000 Euro gebracht. Lutz Leupold, Inhaber der Fallstein-Apotheke, erlitt den Verlust, nachdem eine Patientin ein hochpreisiges Medikament nur wenige Tage nach einer Preisanpassung abgeholt hatte. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Probleme bei der Gültigkeit von Rezepten und den Erstattungsvorschriften.
Ausgelöst wurde das Problem, als eine Patientin am 30. Oktober 2025 ein E-Rezept für Teriflunomid – ein Immunsuppressivum mit einem Preis von über 1.000 Euro – abrief, das Medikament jedoch erst am 1. November abholte, dem Tag, an dem neue Preisregelungen in Kraft traten. Nach deutschem Recht müssen Apotheken den zum Abgabedatum geltenden Verkaufspreis anwenden, nicht den Preis zum Zeitpunkt des ersten Rezeptabrufs.
Der Fall offenbart eine Lücke im E-Rezept-System Deutschlands, bei der der Zeitpunkt der Abholung zu erheblichen finanziellen Einbußen für Apotheken führen kann. Leupolds Erfahrung zeigt, wie Preisanpassungen und Verzögerungen bei der Medikamentenabgabe unvermeidbare Verluste verursachen. Ohne Änderungen der Regelungen könnten ähnliche Fälle weiterhin unabhängige Apotheken belasten.

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