Gericht stoppt religiös begründeten Hausunterricht einer Familie aus NRW

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Eine Gruppe von Menschen, die auf Stühlen in einem Klassenzimmer sitzen und auf einen Schreibtisch schauen, mit Fenstern und Vorhängen an der Rückwand.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht verwirft Klage gegen Schulbesuchspflicht - Gericht stoppt religiös begründeten Hausunterricht einer Familie aus NRW

Eine Familie aus dem Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen hat ihren juristischen Kampf um das Recht, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten, verloren. Das Verwaltungsgericht Münster entschied am 17. Dezember 2025, dass die Kinder entweder eine öffentliche Schule oder eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule besuchen müssen.

Die Eltern hatten argumentiert, ihre Mitgliedschaft in einem "freien christlichen Netzwerk für Hausunterricht" erfülle ihre gesetzlichen Pflichten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Gruppe, bekannt als Heimschulwerk, nach dem Schulgesetz von NRW nicht als Schule anerkannt wird. Die Richter begründeten dies damit, dass der Verband keinen regulären Unterricht anbiete – eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung als Bildungseinrichtung.

Die Familie hatte sich gegen Anordnungen der örtlichen Schulbehörde gewehrt, die die Einschulung ihrer Kinder verlangte. Doch das Gericht bestätigte die Entscheidung der Behörde und verwies darauf, dass in Deutschland Schulpflicht herrscht. Selbst wenn Eltern die Bildung ihrer Kinder auf anderem Wege sicherstellen, sieht das Gesetz keine Ausnahmen für religiös motivierten Hausunterricht vor. In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass schulpflichtige Kinder an einer anerkannten Einrichtung angemeldet werden müssen. Da dem Heimschulwerk-Verband der Status einer offiziellen Schule fehlt, könne er keine rechtliche Alternative darstellen.

Mit der Abweisung der Klage müssen die Kinder nun eine anerkannte Schule besuchen. Das Urteil unterstreicht, dass Hausunterricht – auch aus religiösen Gründen – die allgemeine Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht aufhebt. Der Familie stehen nach aktuellem Stand keine weiteren Rechtsmittel mehr offen.