Grundsteuer-Reform in Schneverdingen: Warum Bürger jetzt ungeduldig werden

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Gebäude mit Fenstern, Bäumen, kleinen Büschen, einem Versorgungsmast, einer Straßenlaterne und einer Straße

Grundsteuer-Reform in Schneverdingen: Warum Bürger jetzt ungeduldig werden

Schneverdingen verschickt Grundsteuerbescheide – und steht vor einem Ansturm

Schneverdingen hat als zweite Kommune im Landkreis mit dem Versand der Grundsteuerbescheide begonnen. Die Maßnahme folgt einer Reform, die am 1. Januar in Kraft trat und die Besteuerung von Immobilien in ganz Deutschland neu regelt. Die Behörden verzeichnen einen regelrechten Ansturm von Bürgern mit Fragen – und appellieren an die Geduld der Anwohner.

Die Grundsteuer betrifft sämtlichen Grundbesitz, darunter Grundstücke, Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Es gibt zwei Arten: Die Steuer A gilt für Agrarflächen und Wald, während die Steuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird. Die Höhe der Abgabe errechnet sich aus dem vom Finanzamt festgestellten Einheitswert multipliziert mit dem lokalen Hebesatz der Gemeinde.

Die Reform hat zu einem deutlichen Anstieg der Anfragen beim Steueramt in Soltau und den örtlichen Verwaltungen geführt. Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens rät den Bürgern, zunächst ihren Bescheid abzuwarten, bevor sie Rückfragen stellen. Sollten Unstimmigkeiten beim festgesetzten Wert auftauchen, seien diese an die Kämmerei der Stadt zu melden.

Anpassungen der Steuerbescheide sind noch das ganze Jahr über möglich. Wer seinen Bescheid anfechten möchte, muss Einspruch beim zuständigen Finanzamt Niedersachsen einlegen. Bei verfassungsrechtlichen Streitfragen kann der Fall vor das Niedersächsische Finanzgericht gebracht werden. Dort läuft bereits ein Musterverfahren (Aktenzeichen: 1 K 38/24), in dem die Rechtmäßigkeit der niedersächsischen Grundsteuerregelungen geprüft wird.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben vollständig in den Städten und Gemeinden. Sie fließen in die lokale Infrastruktur – von Straßen bis zu Schulen.

Das neue System ist zwar bereits aktiv, doch bei vielen Eigentümern herrscht noch Verunsicherung. Da Korrekturen jederzeit möglich sind und ein Gerichtsverfahren anhängig ist, könnte sich die Lage weiter entwickeln. Die Behörden bitten die Bürger vorerst, ihre Bescheide sorgfältig zu prüfen und etwaige Fehler direkt bei der Kommune zu melden.