Jüdischer Student verklagt FU Berlin wegen mangelndem Schutz vor Antisemitismus

Prozess gegen Universität - Verhandlung wird fortgesetzt - Jüdischer Student verklagt FU Berlin wegen mangelndem Schutz vor Antisemitismus
Ein jüdischer Student klagt gegen die Freie Universität Berlin (FU Berlin), weil diese ihn nach seinen Angaben nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt habe. Lahav Shapira, der im Februar 2024 in Berlin-Mitte angegriffen wurde, wirft der Hochschule vor, nicht genug unternommen zu haben, um solche Vorfälle zu verhindern. Der Fall steht im Kontext zunehmender Spannungen an Berlins Hochschulen, die mit dem Nahostkonflikt zusammenhängen.
Der Angriff auf Shapira ereignete sich Anfang 2024 und hinterließ ihn verletzt. Sein Angreifer, ein Kommilitone, wurde im April 2025 zu drei Jahren Haft verurteilt – das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und wird angefochten.
In seiner Klage wirft Shapira der FU Berlin vor, gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen zu haben, indem sie keine ausreichenden Maßnahmen gegen Diskriminierung ergriffen habe. Die Universität weist die Vorwürfe zurück und verweist auf ihre bestehende Antidiskriminierungsrichtlinie sowie eine spezielle Stelle, die sich mit solchen Fällen befasst.
Das Berliner Verwaltungsgericht prüft nun, ob die Hochschule genug für den Schutz jüdischer Studierender getan hat. Die mündliche Verhandlung wird am 26. Februar 2026 fortgesetzt, wobei das Gericht weitere Details zu den Schutzmaßnahmen der Universität anfordert.
Das Urteil in diesem Fall könnte entscheiden, ob die FU Berlin ihre Maßnahmen gegen Antisemitismus verschärfen muss. Bis dahin bleibt die Verurteilung des Angreifers vorläufig, und die Universität betont, sie habe sich an die geltenden Verfahren gehalten. Die nächste Gerichtsverhandlung wird weitere Klarheit über die Pflichten der Hochschule bringen.

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