Klinik ignoriert Patientenverfügung: 79-Jähriger wird gegen seinen Willen reanimiert

Klinik ignoriert Patientenverfügung: 79-Jähriger wird gegen seinen Willen reanimiert
Alles wurde getan, was er nicht wollte
Bis zuletzt selbstbestimmt: Pflegekraft wirft Heidekreis-Klinik vor, Patientenverfügung zu ignorieren – Unsicherheiten bei Patientenverfügungen sind weit verbreitet
Ein 79-jähriger Patient wurde im Heidekreis-Klinikum (HKK) entgegen seinem schriftlich festgehaltenen Willen am Leben erhalten. Seine Patientenverfügung, in der er ausdrücklich lebensverlängernde Maßnahmen ablehnte, wurde bei der Aufnahme dem Personal übergeben. Dennoch wurde er in ein künstliches Koma versetzt und wiederbelebt, bevor er am folgenden Tag starb.
Am Tag der Einlieferung übergab die Betreuerin des Patienten, Patricia Kolesov-Santorino, seine Patientenverfügung an die Klinik. Das Dokument besagte klar, dass er keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünsche, falls eine Genesung unwahrscheinlich sei. Doch nach 14 Tagen wurde er auf die Intensivstation verlegt, wo Ärzte ihn reanimierten, intubierten und beatmeten.
Der Patient verblieb eine Woche lang im künstlichen Koma. Sein Hausarzt, ein Palliativmediziner, griff später ein und setzte die Behandlungen aus. Die Klinik verteidigte ihr Vorgehen mit der Begründung, man habe die Patientenverfügung befolgt, da die lebenserhaltenden Maßnahmen erst eingestellt wurden, als jede Hoffnung auf Besserung schwand.
Die Betreuerin kritisierte die Entscheidungen der Klinik und stellte infrage, ob finanzielle Anreize eine Rolle bei der verlängerten Behandlung spielten. Trotz ihrer Empörung verzichtete sie auf rechtliche Schritte. Die Klinik wies jedwedes Fehlverhalten von sich und verwies auf die rechtlichen Herausforderungen bei der Auslegung von Patientenverfügungen.
Sollte der Wille des Patienten tatsächlich missachtet worden sein, könnte der Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa wegen Körperverletzung. Die Klinik hat nicht bestätigt, wer in dieser Zeit für seine Behandlung verantwortlich war.
Der Patient starb um 2:47 Uhr in der Nacht, nachdem die lebenserhaltenden Maßnahmen schließlich abgestellt worden waren. Die Klinik beharrt darauf, korrekt gehandelt zu haben, während die Betreuerin weiterhin Zweifel hegt. Mit weiteren juristischen Schritten ist nicht zu rechnen, doch der Vorfall wirft Fragen auf, wie Patientenverfügungen in der Intensivmedizin umgesetzt werden.

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