Landwirt zahlt 6.000 Euro Strafe für illegale Ferkelkastration ohne Betäubung

Landwirt zahlt 6.000 Euro Strafe für illegale Ferkelkastration ohne Betäubung
Ein Schweinehalter im Landkreis Osnabrück wurde zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er Ferkel ohne Betäubung kastrierte – ein Verstoß gegen die deutschen Tierschutzbestimmungen. Der Landwirt, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, hatte damit gegen das seit 2021 geltende Verbot der Kastration ohne Betäubung verstoßen. Seit 2021 schreibt das deutsche Recht vor, dass Ferkel vor der Kastration betäubt werden müssen. Der Fall des Landwirts, der diese Straftat 2023 begangen hatte, flog auf, weil er keine Nachweise über den Kauf von Narkosegas vorlegen konnte und auch keine Dokumentation über die durchgeführte Betäubung der Tiere führte. Um gesetzeskonform zu handeln, müssen Landwirte eine Inhalationsnarkose mit Isofluran anwenden. Zudem sind eine spezielle Schulung, die Verwendung zugelassener Geräte und eine lückenlose Dokumentation vorgeschrieben. Glücklicherweise stehen mittlerweile Alternativen zur herkömmlichen Kastration zur Verfügung, darunter die chirurgische Kastration unter Betäubung, die Immunokastration sowie die Ebermast ohne Kastration. Die Strafe in Höhe von 6.000 Euro unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften. Landwirte werden aufgefordert, zugelassene Methoden anzuwenden und die erforderlichen Unterlagen sorgfältig zu führen, um Strafen zu vermeiden. Die Verfügbarkeit alternativer Kastrationsmethoden ermöglicht es, das Wohl der Tiere zu wahren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

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