Nahtlose Förderung für Schweinehalter ab September 2026 gesichert

Nahtlose Förderung für Schweinehalter ab September 2026 gesichert
Gute Nachrichten für Schweinehalter: Förderung für Stallumbauten läuft nahtlos weiter
Keine Förderlücke nach Ende des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“ im August – die GAK-Förderung startet am 01.09.2026.
- Dezember 2025, 14:31 Uhr
Die Bundesregierung hat zentrale Förderprogramme für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verlängert. Die Beschlüsse des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) vom 10. Dezember 2025 sichern die weitere finanzielle Unterstützung für Kommunen, Schweinehalter und Schlachthöfe. Die Änderungen treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft, einige Maßnahmen laufen bis 2030.
Für finanziell schwache Kommunen im Förderschwerpunkt „Integrierte Ländliche Entwicklung“ bleiben die erhöhten Fördersätze nun bis zum 31. Dezember 2030 verfügbar. Diese Verlängerung gibt strukturschwachen Regionen langfristige Planungssicherheit.
Der Agrarhaushalt 2026 sieht vor, die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit rund 907 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Zusätzlich fließen 160 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in GAK-Maßnahmen.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Schweinehaltung: Wenn das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ im August 2026 ausläuft, übernimmt die GAK ab dem 1. September 2026 die Finanzierung besonders tiergerechter Schweineställe – ohne Unterbrechung und damit ohne Förderlücke für die Landwirte.
Darüber hinaus wurden die Zuschüsse für mittelgroße Schlachthöfe im Förderbereich 3A, Maßnahme 2.0, bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Die Bundesländer können zudem den 100-Milliarden-Sondervermögen-Fonds nutzen, um künftige GAK-Projekte mitzufinanzieren. Konkrete Details zu den neuen Förderbedingungen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) jedoch noch nicht veröffentlicht.
Die Beschlüsse sichern die kontinuierliche finanzielle Unterstützung für ländliche Gemeinden, Schweinehalter und Fleischverarbeiter. Die verlängerten Förderzeiträume und zusätzlichen Mittel sollen die Agrarstrukturen stabilisieren und gleichzeitig den Tierschutz vorantreiben. Nähere Angaben zu den Fördermodalitäten werden vom Ministerium in Kürze erwartet.

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