Niedersachsen verlängert Behinderten-Leistungsstarkungsfonds

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Ein Krankenwagen steht auf der linken Seite einer Straße, während auf der rechten Seite ein Zelt viele Menschen schützt, mit einem Tisch und einem Stuhl in der Nähe.

Niedersachsen verlängert Behinderten-Leistungsstarkungsfonds

Niedersachsen verlängert Förderfonds für ehrenamtlich engagierte Menschen mit Behinderungen

Niedersachsen führt den Förderfonds zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für weitere sechs Jahre fort.

Am 22. Dezember 2025 gab Dr. Andreas Philippi bekannt, dass Niedersachsen den Assistenzleistungsfonds bis 2031 verlängert. Für das Haushaltsjahr 2026 sind 400.000 Euro vorgesehen. Zudem treten zum 1. Januar 2026 wichtige strukturelle Änderungen in Kraft, die den Kreis der Geförderten erweitern.

Künftig profitieren auch kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder in örtlichen Behindertenbeiräten von der Förderung. Ziel der Neuregelung ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu aktiven Rollen in Vereinen, Parteien und offiziellen Gremien zu erleichtern.

Die finanzielle Unterstützung wird in Form von jährlichen Pauschalbeträgen gewährt: - Menschen mit schweren Behinderungen (Merkzeichen B, Bl oder H) erhalten 1.000 Euro pro Jahr. - Gehörlose oder taubblinde Engagierte, die auf zusätzliche Kommunikationshilfen angewiesen sind, können bis zu 2.000 Euro jährlich beantragen.

Mit der Verlängerung bleibt der ursprüngliche Zweck des Fonds erhalten: Barrieren abzubauen und die Teilhabe an öffentlichem und ehrenamtlichem Wirken zu stärken. Durch die Ausweitung der Förderkriterien erreicht das Programm nun eine breitere Zielgruppe in der gesamten Region.

Die sechsjährige Laufzeit sichert die Finanzierung für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen bis mindestens 2031. Die neuen Regelungen treten zum Jahresbeginn 2026 in Kraft und ermöglichen mehr Personen den Zugang zu finanzieller Unterstützung – sei es in der kommunalen Selbstverwaltung oder in gemeinnützigen Organisationen.