Ostfriesisches Ehepaar muss 18.000 Euro wegen falscher Einkommensangaben zurückzahlen

Ostfriesisches Ehepaar muss 18.000 Euro wegen falscher Einkommensangaben zurückzahlen
Ein Ehepaar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro an Grundsicherungsleistungen zurückzahlen, nachdem ein Gericht urteilte, dass die beiden ihr Einkommen falsch angegeben hatten. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen stellte fest, dass das Paar zwischen 2007 und 2013 unberechtigt Leistungen nach dem SGB II erhalten hatte. Die Entscheidung folgte auf Beweise für nicht deklarierte Einnahmen und falsche Einkommensangaben.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die Behörde im Dezember 2007 eine Einkommensaufstellung von dem Paar anforderte. Damals war die Frau als Teilzeitkraft in der Küche mit einem monatlichen Verdienst von lediglich 100 Euro gemeldet. Doch Zweifel kamen auf, als eine Steuerprüfung im Jahr 2016 handschriftliche Lohnlisten mit Bargeldzahlungen zutage förderte – ein Hinweis auf Schwarzgeld, das an die Klägerin geflossen sein könnte.
Mit dem Urteil müssen die beiden nun 18.000 Euro an das Sozialsystem zurückerstatten. Der Fall unterstreicht die Folgen von Schwarzarbeit und falschen Einkommensangaben bei Leistungsanträgen. Der Hauptzeuge, der einräumte, Unterlagen gefälscht zu haben, bleibt in den öffentlichen Dokumenten namentlich ungenannt.

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