Pflegekompetenzgesetz: Niedersachsens Gesundheitsminister feiert historische Einigung für Krankenhäuser

Pflegekompetenzgesetz: Niedersachsens Gesundheitsminister feiert historische Einigung für Krankenhäuser
Niedersachsens Gesundheitsminister begrüßt Einigung beim Pflegekompetenzgesetz
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hat die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern zum sogenannten Pflegekompetenzgesetz begrüßt.
Datum: 18. Dezember 2025, 11:46 Uhr
Stichworte: Wissenschaft, Gesundheit & Wohlbefinden, Finanzen, Wirtschaft
Ein legislativer Durchbruch soll Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und die gesetzliche Krankenversicherung entlasten. Die vereinbarte Lösung verhindert eine geplante Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und schafft gleichzeitig finanzielle Spielräume für wirtschaftlich angeschlagene medizinische Einrichtungen.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi zeigte sich erfreut über das Ergebnis und bezeichnete es als "notwendigen Schritt zur Stabilisierung des Sektors".
Kernpunkte der Einigung sind unter anderem eine Erhöhung des Basisfallwerts für die Krankenhausfinanzierung um 1,14 Prozent im kommenden Jahr. Diese Anpassung soll Einrichtungen entlasten, die unter finanziellen Engpässen leiden. Zugleich wird die Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser im Jahr 2026 ausgesetzt – dadurch verbleiben rund 1,8 Milliarden Euro in der stationären Versorgung.
Darüber hinaus bleibt die Pflege weiterhin geschützt; frühere Zusagen zur Aufrechterhaltung der Förderung in diesem Bereich werden damit eingehalten. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Beiträge durch die Neuregelungen nicht steigen werden.
Als nächster Schritt stehen parlamentarische Beratungen an. Der Bundestag wird Anfang 2025 über das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz debattieren, um die Maßnahmen final zu beschließen.
Die Vereinbarung sichert die Finanzierung von Krankenhäusern und Pflegediensten, ohne dass Versicherte zusätzliche Kosten tragen müssen. Durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel fließen rund 1,8 Milliarden Euro in die stationäre Versorgung. Die endgültige Umsetzung hängt von der parlamentarischen Zustimmung im Jahr 2025 ab.

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