Wildes Wachstum von Windkraftanlagen sollte vermieden werden

Wildes Wachstum von Windkraftanlagen sollte vermieden werden
Der Kreistag des Heidekreises hat neue Kriterien für die Auswahl von Vorranggebieten für Windenergie beschlossen. Mit der Entscheidung soll gesteuert werden, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Ohne diese Regelungen könnten privilegierte Anlagen ohne Mitsprache des Landkreises gebaut werden.
Der Beschluss folgt auf Bedenken lokaler Verwaltungsvertreter wegen hoher Landesvorgaben für Waldflächen. Elf Kreisvertreter hatten die Landesregierung zuvor aufgefordert, diese Anforderungen zu senken, da sie als unverhältnismäßig gelten.
Der Kriterienkatalog des Kreistags wurde mit großer Mehrheit verabschiedet, allerdings nicht einstimmig. Vier Mitglieder der Grünen enthielten sich der Stimme, während vier andere – drei von der AfD und ein SPD-Vertreter – dagegen stimmten. Zwei Gemeinden enthielten sich ebenfalls mit der Begründung, es gebe Konflikte mit ihrer eigenen Planung und einen Bedarf an besserer Abstimmung.
Nach den neuen Regeln müssen bis 2026 mindestens 5.976 Hektar – das entspricht 3,18 Prozent der Gesamtfläche des Landkreises – als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Von der Bewertung ausgeschlossen werden Standorte mit geschützten Vogelarten oder Tiefflugzonen für Hubschrauber. Windkraftanlagen könnten zwar auch in minderwertigen Nadelwäldern genehmigt werden, unterliegen dann aber strengeren Auflagen.
Ein Antrag der Grünen, einen einheitlichen Mindestabstand von 750 Metern für Windräder festzulegen, wurde abgelehnt. Stattdessen bleiben die bestehenden Abstandsregelungen, wie sie vom Umweltausschuss empfohlen werden, unverändert.
Die Entscheidung gibt dem Landkreis mehr Kontrolle über den Ausbau der Windenergie. Sie stellt sicher, dass Anlagen nicht ohne Prüfung der Umwelt- und Sicherheitsaspekte gebaut werden dürfen. Als nächster Schritt stehen nun die Identifizierung und endgültige Festlegung der Vorranggebiete bis zum Stichtag 2026 an.

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