Anklage wegen Volksverhetzung - Blogger freigesprochen

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Anklage wegen Volksverhetzung - Blogger freigesprochen

Anklage der Volksverhetzung – Blogger freigesprochen

Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.

  1. Dezember 2025, 20:58 Uhr

Ein deutsches Gericht hat den rechtsextremen YouTuber Martin Sellner vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und damit einen langjährigen Rechtsstreit beendet. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied am 19. Dezember 2025, dass seine umstrittenen Online-Äußerungen zwar anstößig seien, jedoch die rechtliche Schwelle für eine strafrechtliche Verurteilung nicht erreichten. Die Entscheidung hebt ein früheres Urteil auf und schließt den Fall endgültig ab.

Der Fall begann, als Sellner auf Twitter eine Aussage veröffentlichte, die sich gegen Sinti und Roma richtete. Er behauptete, sie würden sich selbst aus der Gesellschaft ausschließen, indem sie Sozialbetrug begingen, die Schule schwänzten, stahlen und sich als „Mietnomaden“ verhielten. Das Amtsgericht Goslar verurteilte ihn zunächst nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs, der Volksverhetzung unter Strafe stellt.

Das Landgericht Braunschweig hob diese Verurteilung später auf. Es urteilte, dass Sellners Äußerungen zwar diskriminierend seien, aber keine schwere Verletzung persönlicher Rechte oder einen Angriff auf die Menschenwürde darstellten – eine zentrale Voraussetzung nach Paragraf 130 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe c. Eine zusätzlich erhobene Beleidigungsklage wurde abgewiesen, da keine Strafanzeige durch die Betroffenen vorlag. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein, doch das Oberlandesgericht wies diese zurück. Das endgültige Urteil bestätigt, dass Sellners Aussagen, obwohl politisch extrem, die rechtlichen Kriterien für Volksverhetzung nicht erfüllten. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Das Urteil des Gerichts setzt eine klare rechtliche Grenze dafür, was unter deutschem Recht als Volksverhetzung gilt. Sellners Fall zeigt, dass anstößige Äußerungen allein nicht automatisch eine Straftat darstellen. Das Urteil unterstreicht zudem, dass in Beleidigungssachen formelle Anzeigen der Betroffenen erforderlich sind.