Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Admin User
2 Min.
Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Regal an einer abgeschnittenen Wand.

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Landgericht Frankenthal weist Klage einer jungen Mutter auf Lohnausfall während der Kindergarten-Eingewöhnungsphase ab

Die Klage einer jungen Mutter auf Erstattung entgangener Verdienste während der Eingewöhnungszeit ihres Kindes in der Kita wurde vom Landgericht Frankenthal abgewiesen. Die Stadt Ludwigshafen hatte gegen sie geklagt, nachdem diese eine Entschädigung für Verdienstausfälle während der Phase beantragt hatte, in der sie ihr Kind an die neue Betreuungssituation gewöhnt hatte.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Eltern für Arbeitsausfälle während der Eingewöhnungsphase finanzielle Unterstützung erhalten können. Das Gericht urteilte, dass die Kommune ihre gesetzliche Pflicht bereits erfüllt habe, sobald ein Kita-Platz angeboten werde – selbst wenn das Kind zusätzliche Zeit zur Gewöhnung benötige.

Nach Sozialrecht besteht kein Anspruch auf Ausgleich für die Eingewöhnungsphase selbst. Eltern müssen entgangene Einnahmen in dieser Zeit selbst tragen, da die Verantwortung der Stadt mit der Bereitstellung des Betreuungsplatzes endet. Die Entscheidung bestätigt, dass Kommunen nicht verpflichtet sind, über die initiale Platzvergabe hinausgehende Verdienstausfälle zu erstatten. Der Antrag der Mutter auf Kostenerstattung wurde aus diesen Gründen abgelehnt.

Das Urteil macht deutlich, dass Eltern die finanziellen Lasten einer verlängerten Eingewöhnungszeit selbst zu tragen haben. Die Kommunen sind lediglich dazu verpflichtet, einen Kita-Platz anzubieten, nicht jedoch zusätzliche Kosten zu übernehmen, die durch die Anpassung des Kindes entstehen. Der Fall schafft damit eine richtungsweisende Grundlage für ähnliche Streitfälle in der Zukunft.