Wangerland muss Strandgebühren streichen – Gericht kippt jahrzehntelange Praxis

Wangerland muss Strandgebühren streichen – Gericht kippt jahrzehntelange Praxis
Ein Gericht hat entschieden, dass die Strandnutzungsgebühren für Tagesgäste in Wangerland, Niedersachsen, rechtswidrig sind. Das Urteil erging am 19. Dezember 2024 durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und kippt damit eine langjährige Praxis der Gemeinde, von Besuchern Gebühren für den Zugang zum Strand zu erheben.
Die Gemeinde Wangerland hatte von Erwachsenen 3 Euro und von Ermäßigungsberechtigten 1,30 Euro für den täglichen Zutritt verlangt. Diese Einnahmen brachten der Küstenstadt jährlich etwa 500.000 Euro ein.
Der Fall war zunächst vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt worden, bevor er vor das höhere Gericht gelangte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Gebühren gegen Vorschriften zum freien Zugang zu natürlichen Räumen verstoßen. Das Urteil zwingt die Gemeinde nun, die Erhebung der Gebühren umgehend einzustellen.
Wangerland muss nun seinen Haushalt anpassen, nachdem eine wichtige Einnahmequelle weggefallen ist. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall für andere Küstenorte mit ähnlichen Gebührenmodellen. Tagesgäste können die Strände künftig ohne Zahlung betreten.

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