Wie Deutschlands Energiesystem seit Jahrzehnten Haushalte benachteiligt und Großverbraucher begünstigt

Wie Deutschlands Energiesystem seit Jahrzehnten Haushalte benachteiligt und Großverbraucher begünstigt
Deutschlands Energiepolitik hat seit langem Großkraftwerke begünstigt – oft auf Kosten kleinerer Verbraucher. Ein Buch aus dem Jahr 1985 enthüllte, wie Energieversorger Überkapazitäten aufbauten, um die Industriekosten zu senken und die Lasten auf Haushalte abzuwälzen. Im Laufe der Zeit formten Regulierungen und Gerichtsurteile die Ausnahmetatbestände um, doch noch heute profitieren vor allem Großverbraucher und bestimmte Branchen von diesem System.
In den 1980er-Jahren überzeugten die Energiekonzerne die Aufsichtsbehörden davon, dass riesige Kraftwerke unverzichtbar seien, um Stromausfälle zu vermeiden. Die Folge war ein massiver Kapazitätsaufbau, dessen Kosten nicht die Industrie, sondern die Haushalte tragen mussten. Großkraftwerke, die über Hochspannungsleitungen angebunden waren, verursachten hohe Investitionskosten, aber geringe Betriebskosten. Die Versorger amortisierten diese über staatlich regulierte Gewinne, die sie bei Privathaushalten erzielten, während sie der Industrie den Strom zu Dumpingpreisen anboten.
Das System förderte den übermäßigen Ausbau. Bis 2011 verfügte Deutschland über mehr als 100 Gigawatt steuerbare Leistung – deutlich mehr als die Spitzenlast von 80 Gigawatt – und konnte dennoch problemlos acht Atomkraftwerke innerhalb einer Woche abschalten, ohne dass es zu Engpässen kam. Die Regulierungsbehörden konzentrierten sich auf Preiskontrollen, nicht darauf, ob neue Kraftwerke tatsächlich benötigt wurden. Reserveanlagen vergrößerten die Überkapazitäten weiter, bis die Regierung später Strafen für unerwartete Ausfälle einführte. Die Industrieprivilegien entwickelten sich über Jahrzehnte weiter: Nach einem Gerichtsurteil von 2013 wurden die pauschalen Entlastungen für Großverbraucher zunächst zurückgenommen, dann aber selektiv ausgeweitet. Ab 2024 zielen neue Gesetze auf Vergünstigungen für energieintensive Unternehmen, Batteriespeicher und bidirektionales Laden von Elektroautos ab. Heute gelten Ausnahmen vor allem für bestimmte Branchen, Speicherlösungen und den Eigenverbrauch hinter dem Zähler – allesamt durch aktuelle Gesetzgebung geregelt, nicht mehr durch pauschale Befreiungen.
Das Erbe des übermäßigen Ausbaus und der Kostenverlagerung ist bis heute in Deutschlands Energiesystem verankert. Zwar schränken jüngste Reformen die Privilegien ein, doch große Industriekunden und bestimmte Speicherprojekte profitieren weiterhin von ermäßigten Abgaben. Die jüngsten Maßnahmen der Regierung, darunter Subventionen und ein "Industriestrompreis", bestimmen weiterhin, wer für die Infrastruktur des Landes zahlt – und wer nicht.

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