Bauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war

Admin User
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Spielfiguren im Vordergrund mit einem beleuchteten Weihnachtsbaum im Hintergrund.

Bauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war

Ein Landwirt ist mit seinem Versuch gescheitert, Agrarsubventionen für seinen Weihnachtsbaum-Anbau zu erhalten – nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob der Anbau von Bäumen wie Nordmanntannen und Blaufichten nach EU-Vorschriften als Landwirtschaft eingestuft werden kann. Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht wiesen die Klage schließlich ab.

Der Streit begann, als der Landwirt Direktzahlungsansprüche im Rahmen des Basisprämienregimes für etwa 39 Hektar Land beantragte. Auf diesem Gelände kultivierte er Nordmanntannen, Blaufichten und Edeltannen. Ursprünglich hatte er Subventionen für 161 Hektar beantragt, doch die Behörde genehmigte nur 122 Hektar, nachdem sie Flächen für den Weihnachtsbaum-Anbau ausgeschlossen hatte.

Die zuständige Behörde argumentierte, dass Weihnachtsbäume nicht unter die Definition von Dauerkulturen fallen. Nach EU-Recht muss landwirtschaftliche Fläche Kulturen tragen, die mindestens fünf Jahre an Ort und Stelle bleiben und wiederkehrende Ernten hervorbringen. Weihnachtsbäume werden jedoch nur einmal geerntet und wachsen – anders als herkömmliche Nutzpflanzen – nicht nach. Sie erfüllen auch nicht die Kriterien für Baumschulen, Niederwald oder Kurzumtriebsplantagen.

Ein Verwaltungsgericht wies die Klage des Landwirts zunächst ab und bestätigte damit die Entscheidung der Behörde. Der Landwirt legte daraufhin Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein, das ebenfalls gegen ihn entschied. Später bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung und beendete damit den Rechtsstreit.

Die endgültigen Urteile bestätigen, dass der Anbau von Weihnachtsbäumen nicht für Agrarsubventionen berechtigt. Die 39,37 Hektar des Landwirts bleiben damit von Direktzahlungen nach den aktuellen Vorschriften ausgeschlossen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über Flächennutzung und Subventionsansprüche.