Bayrisches Testzentrum verliert Prozess wegen ungültiger Corona-Speicheltests
Bayrisches Testzentrum verliert Prozess wegen ungültiger Corona-Speicheltests
Ein Testzentrum in Bayern hat einen Rechtsstreit um die Verwendung nicht zugelassener Speichel-Schnelltests auf COVID-19 verloren. Die Einrichtung, die im Auftrag des Landratsamts Dachau tätig war, setzte diese Tests über ein Jahr lang ein – obwohl sie seit Ende 2021 nicht mehr den offiziellen Standards entsprachen. Das Gericht urteilte, dass die Unwissenheit der Betreiberin die Verstöße nicht entschuldige, und verpflichtete das Zentrum zur Rückzahlung von 95.000 Euro an erstatteten Geldern.
Das Testzentrum hatte seinen Betrieb im Dezember 2021 aufgenommen, nachdem es vom Landratsamt Dachau beauftragt worden war. Im März 2022 meldete es sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an. Von Anfang an setzte die Einrichtung vor allem auf den Speicheltest AT088/21 und lagerte trotz wachsender Zweifel an dessen Zuverlässigkeit über 200.000 Testkits ein.
Der Test war bereits seit dem 21. September 2021 vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Robert Koch-Institut (RKI) für ungültig erklärt worden. Die Behörden hatten Speichel-Schnelltests aufgrund von Genauigkeitsproblemen schrittweise abgeschafft, doch das Zentrum führte sie bis Mitte 2022 weiter durch. Noch im April 2022 erhielt es eine Erstattung von 95.000 Euro für vier Monate Testbetrieb – Gelder, die später vor Gericht angefochten wurden.
Die Betreiberin argumentierte, sie habe sich auf die Zusicherungen des Lieferanten verlassen und nicht gewusst, dass die Tests nicht konform waren. Das Verwaltungsgericht München wies diese Verteidigung jedoch zurück. Es urteilte, dass die Überprüfung der Zulassung der Tests in der Verantwortung der Betreiberin gelegen habe – unabhängig von ihrer Absicht. Das Gericht lehnte auch den Einwand ab, das Schweigen der Bezirksverwaltung habe rechtlichen Schutz impliziert.
Im August 2023 widerrief die KV den ursprünglichen Bescheid über die Vergütung. Sie setzte sowohl die Servicegebühren als auch die Materialkosten auf null und forderte die vollständige Rückzahlung der ausgezahlten Mittel. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und stellte klar, dass die KV in dieser Angelegenheit keinen Ermessensspielraum habe.
Das Urteil zwingt das Testzentrum nun zur Rückzahlung der 95.000 Euro. Der Fall unterstreicht die strenge Haftung, die Betreiber tragen, um die Einhaltung gesundheitlicher Vorschriften zu gewährleisten. Es gibt keine öffentlichen Aufzeichnungen darüber, ob andere deutsche Testzentren während der Pandemie ähnliche Strafen für den Einsatz nicht zugelassener Schnelltests zahlen mussten.
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